to laugh about
"Whenever someone asks me if I want water with my Scotch, I say, "I'm thirsty, not dirty"
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Steuerfrei feiern
Wenn Sie Ihren Mitarbeiten nicht mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr
spendieren und der Spaß nicht mehr als 110 Euro pro Nase einschließlich
Mehrwertsteuer kostet, fällt keine Lohnsteuer an, wie der Bundesfinanzhof in
zwei Urteilen vom 16. November 2005 entschieden hat. Wenn Sie sich an die
Vorgaben halten, darf der Ausflug auch über zwei Tage gehen. Allerdings sind nur
zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr steuerfrei, wie dasselbe Gericht in einer
weiteren Entscheidung am gleichen Tag beschlossen hat. Außer, der
Teilnehmerkreis ändert sich. So kann ein Mitarbeiter dreimal steuerfrei einen
Ausflug unternehmen, wenn er erst mit dem gesamten Unternehmen unterwegs ist,
dann mit der Zweigstelle und anschließend mit der Abteilung der Zweigstelle auf
Tour geht.
Ansonsten fällt der Spaß unter Arbeitslohn. Und für den muss der Mitarbeiter die
entsprechenden
Steuern und
Sozialabgabenleisten. Die Begeisterung Ihrer Angestellten wird sich also
bei größeren Ereignissen in Grenzen halten. Außer natürlich, Sie übernehmen die
Abgaben. Das dürfen Sie seit dem 1. Januar 2007; Laut § 37b
Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie Ihren Leuten jährlich gute Gaben im
Wert von 10.000 Euro zukommen lassen und die 30 % Pauschalsteuer übernehmen. Sie
selbst dürfen das Ganze als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.
Auszug aus den Seiten der Mittelstandswiki

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