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"Whenever someone asks me if I want water with my Scotch, I say, "I'm thirsty, not dirty"


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Steuerfrei feiern

Wenn Sie Ihren Mitarbeiten nicht mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr spendieren und der Spaß nicht mehr als 110 Euro pro Nase einschließlich Mehrwertsteuer kostet, fällt keine Lohnsteuer an, wie der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen vom 16. November 2005 entschieden hat. Wenn Sie sich an die Vorgaben halten, darf der Ausflug auch über zwei Tage gehen. Allerdings sind nur zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr steuerfrei, wie dasselbe Gericht in einer weiteren Entscheidung am gleichen Tag beschlossen hat. Außer, der Teilnehmerkreis ändert sich. So kann ein Mitarbeiter dreimal steuerfrei einen Ausflug unternehmen, wenn er erst mit dem gesamten Unternehmen unterwegs ist, dann mit der Zweigstelle und anschließend mit der Abteilung der Zweigstelle auf Tour geht.

Ansonsten fällt der Spaß unter Arbeitslohn. Und für den muss der Mitarbeiter die entsprechenden Steuern und Sozialabgabenleisten. Die Begeisterung Ihrer Angestellten wird sich also bei größeren Ereignissen in Grenzen halten. Außer natürlich, Sie übernehmen die Abgaben. Das dürfen Sie seit dem 1. Januar 2007; Laut § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie Ihren Leuten jährlich gute Gaben im Wert von 10.000 Euro zukommen lassen und die 30 % Pauschalsteuer übernehmen. Sie selbst dürfen das Ganze als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Auszug aus den Seiten der Mittelstandswiki

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